Abreißseil-Anhänger

Abreißseil für Anhänger – Was es zu wissen gibt.

Das Abreißseil für Anhänger ist ein wichtiger Sicherheitsaspekt beim Betrieb. Alle Vorschriften und Infos hier im Anhänger-Wiki:

Vorschriften zur Befestigung von Sicherungsseilen am Anhänger

Die Befestigung am Handbremshebel erfolgt je nach Modell mittels des Aufreißringes oder mit einem Gabelkopf. Zur Anbringung am Zugfahrzeug gibt es am anderen Ende des Seils einen Karabinerhaken oder einen Federhaken. Da der Federhaken allerdings im Gefahrenfall eine Unsicherheitsquelle darstellt, da er als schwächstes Glied in der Kette unter Umständen abreißt bevor die Bremse ausgelöst ist, empfehlen wir hier unbedingt ein Abreißseil mit Karabiner. Grundsätzlich ist der Federhaken nur dazu gedacht eine Schlaufe zu bilden und nicht dazu, direkt am Fahrzeug eingehängt zu werden.

Um das Abreißseil für Anhänger mit dem Zugfahrzeug zu verbinden gibt es generell zwei Möglichkeiten: als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt oder an einer fest am Zugfahrzeug angebrachten Halteröse. Diese Ösen sind seit 2014 für Verbindungseinrichtungen (Kugelkupplungen) per ECE-R 55 verpflichtend vorgeschrieben. Für ältere Verbindungseinrichtungen lassen sich solche Halterösen aber problemlos nachrüsten. Generell gilt: Alle gebremsten Anhänger sind mit einem Abreißseil zu sichern. Dieses kann als Schlaufe Lasso-artig über die Kugelkupplung geworfen werden, solange keine dafür vorgesehene Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist. Ist eine Halteröse vorhanden, so muss das Abreißseil an dieser befestigt werden.

Abreißseil an der Abschleppöse befestigen?

Es ist dringend davon abzuraten, das Abreißseil für den Anhänger an der Abschleppöse zu befestigen. Da diese meist nicht mittig am Fahrzeug bzw. Auto oder PKW sitzt besteht die Gefahr, dass die Bremse bereits bei einer Kurvenfahrt auslöst und so zu Heißläufern und im schlimmsten Fall zum Anhängerbrand führt.

Vorschriften zum Abreißseil im EU-Ausland

In der Schweiz und in den Niederlanden sind Halterösen Pflicht. Ein als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegtes Abreißseil gilt in diesen Ländern nicht als ausreichend und kann mit Geldbußen belangt werden. In der Schweiz sind ebenfalls Abreißseile mit Federhaken in manchen Kantonen nicht mehr zulässig. Dort sollte auf jeden Fall auf ein Abreißseil für Anhänger mit Karabiner zurückgegriffen werden.

In Österreich, der Schweiz und in den Niederlanden gelten darüber hinaus zusätzliche gesetzliche Regelungen für ungebremste Anhänger. Diese müssen über Sicherungsseile fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein, um beim Abreißen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darzustellen.


Land

Deutschland

Schweiz

Niederlande

Österreich

Ungebremste Anhänger

Keine zusätzliche Sicherung notwendig

Sicherungsseil oder –kette vorgeschrieben bis zu 1.500kg zulässiges Gesamtgewicht

Sicherungsseil oder –kette vorgeschrieben bis zu 1.500kg zulässiges Gesamtgewicht

Sicherungsseil oder –kette vorgeschrieben bis zu 1.500kg zulässiges Gesamtgewicht

Gebremste Anhänger

Abreißseil vorgeschrieben – kann auch als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt werden, wenn keine spezielle Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist

Abreißseil und spezielle Halteröse vorgeschrieben – Achtung: Abreißseile mit Federhaken sind in manchen Kantonen nicht zulässig

Abreißseil und spezielle Halteröse vorgeschrieben

Abreißseil vorgeschrieben – kann auch als Schlaufe über die Kugelkupplung gelegt werden, wenn keine spezielle Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist

Macht euch bitte vor Fahrtantritt ins Ausland mit den dortigen Vorschriften vertraut.
Alle Angaben ohne Gewähr.