Zulassung oder Ummeldung eines Anhängers
Die Zulassung eines Anhängers
Nun ist es geschafft, der Anhänger ist gekauft und kann zugelassen werden.
Dazu müsst Ihr, genau wie für ein Auto, mit den Unterlagen zur örtlichen Zulassungsstelle.
Beim Neukauf bei einem Fachhändler
Entweder der Händler bietet euch an den Anhänger für euch zuzulassen, dann benötigt der Händler von euch
- Einen Personalausweis, bei Firmen evtl. Handelsregisterauszug
- die EVB-Nummer eurer Versicherung
- eine Vollmacht zur Zulassung von euch unterschrieben
- Sepa Mandat für den Zoll für den Einzug der KFZ-Steuer
- Die Papiere vom Anhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil ll
- COC-Papier ("Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung
- Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (Eignung Tempo100)
- Sofern Ihr selber zulassen wollt, benötigt Ihr
- Einen Personalausweis, bei Firmen evtl. Handelsregisterauszug
- die EVB-Nummer eurer Versicherung
- Sepa Mandat für den Zoll für den Einzug der KFZ-Steuer
- Die Papiere vom Anhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil ll
- COC-Papier "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung
- Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (Eignung Tempo100)
Ist es ein gebrauchter Anhänger geworden, achtet bitte darauf, das Ihr Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom Verkäufer ausgehändigt bekommt.
Für die Zulassung:
- Einen Personalausweis, bei Firmen evtl. Handelsregisterauszug
- die EVB-Nummer eurer Versicherung
- Sepa Mandat für den Zoll für den Einzug der KFZ-Steuer
- Die Papiere vom Anhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil ll,
- eventuell noch das COC-Papier "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung
- Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (Eignung Tempo100)
Für die Wiederinbetriebnahme eines Anhängers (längere Standzeit ohne Tüv)
Für die Zulassung:
- Einen Personalausweis, bei Firmen evtl. Handelsregisterauszug
- die EVB-Nummer eurer Versicherung
- Sepa Mandat für den Zoll für den Einzug der KFZ-Steuer
- Die Papiere vom Anhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil ll,
- eventuell noch das COC-Papier "Certificate of Conformity", auf deutsch Konformitätsbescheinigung
- Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (Eignung Tempo100)
- Tüvbericht nach der Vorführung beim TÜV
Sollten keinerlei Papiere mehr vorhanden sein, wird eine Vollabnahme durch den Tüv fällig werden, dazu wird in den meisten Fällen bei gebremsten Anhängern, wie nach einem Umbau der Gesamtlast, andere Auflaufeinrichtung und so weiter eine Bremszuordnungsberechnung (BZB) vom Tüv verlangt.
Wann muss mein Anhänger eigentlich zum TÜV?
Anhänger die neu gekauft werden (beim Händler oder ab Werk) und zum ersten mal zugelassen werden haben erstmal TÜV.
Ihr braucht nur vom Händler die Zulassungsbescheínigung Teil 1 und das COC Papier.
Ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG haben, müssen erstmals 36 Monate nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate.
Bei allen Anhängern über 750 kg bis einschließlich 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist die Hauptuntersuchung generell alle 24 Monate durchzuführen.
Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Die sogenannte „Zulassungsbescheinigung“ wurde im Jahr 2005 europaweit eingeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den deutschen Fahrzeugschein abgelöst, Teil 2 ersetzt seither den deutschen Fahrzeugbrief. Benötigt wird das Dokument für die Zulassung von Kfz im Straßenverkehr.
Sollte euch noch etwas einfallen, was hier fehlt, immer raus damit, entweder ins Gästebuch, über Facebook oder Mail.
Quellen: ADAC, Wikipedia, Google
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