Tempo 100 Km/h

100-km/h-Regelung für Anhänger

Für Gespanne aus Zugfahrzeug und Anhänger gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, wenn nicht andere Vorgaben greifen (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Baustellen oder innerorts).

Wo wir gerade bei Geschwindigkeitsbegrenzungen sind, hier mal ein Link, was eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Einzelfall kosten kann.

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Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, mit seinem Gespann 100 km/h zu fahren, jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

 

Grundlage ist die Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, diese findet Ihr unter folgendem Link.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html (Stand: 20.9.2018)

 

Einige Anhänger sind bereits werksseitig mit einer 100-km/h-Ausrüstung versehen. Bei den meisten anderen ist sie optional verfügbar.

 

Die Voraussetzungen, die für Tempo 100 km/h erfüllt sein müssen, sind:

 

  • Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
  • Das Zugfahrzeug ist mit ABS (Antiblockiersystem) ausgestattet.
  • Die Stützlast des Gespanns ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
  • Die Reifen des Anhängers sind für 120 km/h ausgelegt. Sie haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
  • Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Die Zulassungsbehörde bestätigt per Eintrag in den Fahrzeugpapieren des Anhängers die Berechtigung zur Nutzung der 100-km/h-Regelung.
  • Sie holen sich bei Ihrer Zulassungsbehörde eine mit amtlichem Siegel versehene 100-km/h-Plakette und kleben diese auf das Heck (linksseitig) Ihres Anhängers.
  • Gebremste Anhänger müssen mit hydraulischen Rad-Stoßdämpfern ausgestattet sein.

Bitte beachtet trotz aller Vorschriften immer die Witterungsbedingungen und bringt euch und andere nicht durch zu schnelles Fahren in Gefahr.

 

Es sind bestimmte Verhältnisse zwischen der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeugs einzuhalten. Es gilt folgende Formel:

 

y * Leermasse des Zugfahrzeugs = zulässige Gesamtmasse des Anhängers

 

y ist hierbei ein Faktor, und zwar:

0,3 für ungebremste Anhänger

1,1 für gebremste Anhänger

1,2 für Anhäger mit einer Antischlingerkupplung, bzw. wenn das Zugfahrzeug über eine in den Fahrzeugpapieren eingetragene ESP-Ausrüstung verfügt.

 

Diese Angaben gelten für Nutzanhänger. Für Wohnwagen sind z. T. andere Werte für den Faktor y zu verwenden.

 

Hier drei Beispiele, welche die etwas kompliziert anmutende Regelung verdeutlichen:

 

Ungebremster Anhänger

 

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.700 kg

 

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 0,3 * 1.700 kg = 510 kg

 

Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung

 

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.700 kg

 

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 1,1 * 1.700 kg = 1.870 kg

 

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung

 

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.700 kg

 

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 1,2 * 1.700 kg = 2.040kg

 

Grundsätzlich zu beachten ist immer auch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Sie können sie dessen Fahrzeugpapieren entnehmen. Diese finden sie in der neuen Zulassungsbescheinigung unter O1 und O2.

 

Gesetzliche und sonstige amtliche Bestimmungen können sich ändern. Wir übernehmen für diese daher keinerlei Gewähr.