Bussgelder
Zulässige Anhängelast beim Kfz
Jeder, der mit seinem Kraftfahrzeug einen Anhänger verwenden möchte, muss sich mit den gesetzlichen Regelungen der zulässigen Anhängelast auseinandersetzen. Bei einigen Kraftfahrzeugführern liegt das Bestehen der Führerscheinprüfung bereits zahlreiche Jahre zurück. Viele Kraftfahrzeugführer fragen sich aus diesem Grund jedoch, was die zulässige Anhängelast tatsächlich ist, wie hoch sie maximal sein darf und auch, welche rechtlichen Konsequenzen bei Überschreitung drohen.
Der folgende Artikel gibt Aufschluss darüber. Unter der Anhängelast ist die Last zu verstehen, die ein Fahrzeug durch einen angehängten Anhänger zieht. Der Anhänger ist in diesem Fall nicht näher beschrieben. Es kann sich um einen einachsigen sowie um einen mehrachsigen Anhänger handeln. Für die zulässige Anhängelast ist nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheidend, sondern sein tatsächliches Gewicht. Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung.
Die maximale Höhe der Anhängelast bei einem Fahrzeug ist der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entnehmen. Laut § 42 StVZO darf die tatsächliche Anhängelast das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die tatsächliche Anhängelast darf das Gewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Der Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch als Fahrzeugschein bekannt, kann die Anhängelast des jeweiligen Kraftfahrzeugs entnommen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die zulässige Anhängelast in zwei verschiedenen Werten angegeben wird. Ein Wert bezieht sich auf einen gebremsten und der andere Wert auf einen ungebremsten Anhänger. Daraus resultieren ebenfalls Unterschiede hinsichtlich der zulässigen Anhängelast. Bei den meisten Personenkraftwagen darf bei ungebremsten Anhängern die Anhängelast zwischen 400 und 750 kg variieren. Ist ein Anhänger mit einer Auflaufbremse ausgestattet, beträgt die zulässige Anhängelast zwischen einer und 3,5 t. Mithin ist neben dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ebenfalls die Art des Anhängers für die zulässige Anhängelast eines Kraftfahrzeugs entscheidend. Ein Blick in den Fahrzeugschein gibt Aufschluss über die zulässige Anhängelast des Anhängers.
Sobald die zulässige Anhängelast überschritten wird, ist ein Verstoß gegen die StVZO gegeben. Das Bußgeld variiert zwischen 30 und 425 Euro und ist von der Schwere des Verstoßes abhängig. Wird die zulässige Anhängelast eines Kraftfahrzeugs um mehr als fünf Prozent überschritten, ist neben dem Bußgeld mit einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Wie viel Bußgeld fällig wird, ist abhängig davon, um wie viel Prozent die maximal zulässige Anhängelast überschritten wurde. Außerdem ist für die Höhe des Bußgeldes entscheidend, ob die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 7,5 t liegt. Verfügt das Zugfahrzeug über eine zulässige Gesamtmasse von über 7,5 t, wird außerdem unterschieden, ob die Inbetriebnahme des Gespanns angeordnet oder ob es selbst aktiv in Betrieb genommen wurde.
Der Bußgeldkatalog gibt Aufschluss darüber, welche Ahnungen dem Fahrzeugführer bei Überladung eines Kraftfahrzeugs drohen:
- Überladung von über 5 %: 10 Euro Bußgeld
- Überladung von über 10 %: 30 Euro Bußgeld
- Überladung von über 15 %: 35 Euro Bußgeld
- Überladung von über 20 %: 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Überladung von über 25 %: 140 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Überladung von über 30 %: 235 Euro Bußgeld, 1 Punkt
Außerdem ist darauf zu achten, dass nicht nur die maximal zulässige Anhängelast eingehalten wird, sondern Das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t des Gespanns darf ebenfalls nicht überschritten werden. Andernfalls ist das gesamte Gespann zu schwer für die Fahrerlaubnis der Klasse B. In derartigen Fällen drohen drastischere Konsequenzen als bei einer Überschreitung der zulässigen Anhängelast. Deshalb lohnt es sich, sich im Vorfeld über die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs sowie die zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch als Fahrzeugschein bekannt, zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie im kostenfreien Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.de/bussgeldkatalog-anhaenger